Endlich ist Land in Sicht. Nach langen Jahren sind nun mit der baldigen Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes – IKJHG – die Weichen für den erwarteten Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe fest. Ohne Übertreibung kann man sagen, dass es sich für alle Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe des SGB VIII und des SGB IX um die größte Reform seit Jahrzehnten handelt, die außer den rechtlichen Hintergründen jeden unmittelbar persönlich am eigenen Arbeitsplatz betrifft.
Viele von Ihnen haben bereits an unserem ersten Seminar zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJHG teilgenommen, in dem wir die vorbereitenden gesetzgeberischen Schritte aufgezeigt und dabei auf das noch ausstehende „Freischaltgesetz“ verwiesen haben. Dieses Gesetz – das sogenannte IKJHG – steht nun kurz vor der endgültigen Verabschiedung. Da der vorliegende Entwurf bereits im Vorfeld umfassend abgestimmt wurde (prospektive Evaluation), dürften mögliche Änderungen sehr überschaubar bleiben.
Damit die Praxis mit den außerordentlich umfangreichen neuen Vorschriften ausreichend Zeit zur Einarbeitung und Umstellung hat, unterbreiten wir Ihnen heute bereits ein umfassendes Schulungsangebot.
In unserem Seminar werden alle neuen Rechtsvorschriften, die sich aus dem IKJHG und KJHG ergeben und deren Auswirkungen auf die Praxis dargestellt. Gleichzeitig werden die notwendigen organisatorischen und personellen Auswirkungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und der Neubildung von Organisationseinheiten innerhalb der betroffenen Ämter und Fachdienste beleuchtet.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen):
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarbuchung:
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