Leistungsberechtigte im SGB II haben oftmals vorrangige Ansprüche gegen Dritte, die bisher noch nicht ausgeschöpft werden konnten. Würden diese Ansprüche realisiert, müssten deutlich weniger oder gar keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden. Typischerweise handelt sich oft um Ansprüche auf Schenkungsherausgabe, Unterhalt, Schadenersatz, Miet-, Pacht- und Darlehensrückzahlungen, familien- oder erbrechtliche Ansprüche, Lohn- und Gehaltsansprüche, Beihilfen oder Versicherungsleistungen. Wegen eines Hilfebedarfs müssen die JobCenter in Vorlage treten und anschließend mühsam den Nachrang öffentlicher Leistungen wieder herstellen. Dies geschieht zwar zunächst kraft Gesetzes durch den Übergang derartiger Ansprüche. Mit dem Übergang der Ansprüche allein ist es jedoch nicht getan, entscheidend ist vor allem auch die Durchsetzung und Sicherung dieser Ansprüche. Die dazu bestehenden Möglichkeiten bilden einen Schwerpunkt des Seminars.
Umfassende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften sind unerlässlich, um derartige Ansprüche aus übergegangenem Recht zu realisieren. In unserem Seminar werden die dazu notwendigen „Werkzeuge“ umfassend dargestellt und anhand praktischer Fälle verständlich erläutert.
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Online-Seminar in mehreren Teilen
Endpreis: 429,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Unterscheide Übergang und Überleitung von Ansprüchen – Einordnung
Übergang von Ansprüchen nach § 33 SGB XII
Unterhaltsansprüche nach BGB
Sonstige Ansprüche
Übergang von Ansprüchen nach §§ 115, 116 SGB X
Lohn- und Gehaltsansprüche gegen säumigen Arbeitgebern
Schadenersatzansprüche
Typische Ansprüche: Schenkungsherausgabe, Schadenersatz, Beihilfe, Miet- Pacht- und Darlehensrückforderungen, Versicherungsleistungen, Bereicherungsansprüche, familien- und erbrechtliche Ansprüche wie Unterhalt, Pflichteile, Pflichtteilsergänzungen etc.
Verfahren: Auskunftsverfahren, Übergangsanzeige, Rechtswahrungsanzeige, Verwaltungsakte mit Drittwirkung
Ermessensausübung oder gebundene Verwaltungstätigkeit
Durchsetzung und Sicherung übergegangener Ansprüche: Titelerwerb, Anerkenntnis, Abtretungen, Einstweilige Verfügungen, Anordnung dinglichen Arrests, Zwangs-hypothek, Versicherung an Eides Statt
Zwangsvollstreckung in Forderungen und Grundstücke
Überblick zum Prozessrecht: von der Klageerhebung bis zum Titelerwerb
Besprechung von praxisrelevanten Fragen der Teilnehmenden
Termine
25. November 2026 um 09:00 Uhr
Kurstag 2: 26. November 2026 um 09:00 Uhr
25. November 2026 um 09:00 Uhr
Kurstag 2: 26. November 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-031-02
Seminardauer: 14 Stunden
Inhouse Seminar
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als ''Inhouse Seminar'' durch. Beratung: 0261 / 134 932 99
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Übergang von Ansprüchen auf JobCenter und Durchsetzung und deren Durchsetzung nach §§ 33 SGB II; 115, 116 SGB X
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Allgemeines
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Unterscheide Übergang und Überleitung von Ansprüchen – Einordnung
Übergang von Ansprüchen nach § 33 SGB XII
Unterhaltsansprüche nach BGB
Sonstige Ansprüche
Übergang von Ansprüchen nach §§ 115, 116 SGB X
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Walter Strohmeyer geleitet.
Herr Walter Strohmeyer (Geschäftsführer): Herr Strohmeyer ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von TEACHCONSULT GmbH. Er war mehrere Jahrzehnte als Dozent für Sozialrecht und Baurecht im Lehramt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Übe
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 14 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 429,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 25.11.2026 um 09:00 Uhr. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie automatisch eine personalisierte Teilnahmebescheinigung von Teachconsult, die Sie zur Dokumentation Ihrer beruflichen Weiterbildung nutzen koennen.