Leistungsberechtigte in der Sozial-, Jugend- und Eingliederungshilfe haben oftmals vorrangige Ansprüche gegen Dritte, die noch nicht ausgeschöpft werden konnten. Würden diese Ansprüche realisiert, müssten deutlich weniger oder gar keine Sozialleistungen erbracht werden. Typischerweise handelt sich immer wieder um Ansprüche auf Schenkungsherausgabe, Unterhalt, Schadenersatz, Miet- und Pacht- und Darlehensrückzahlungen, familien- oder erbrechtliche Ansprüche, Beihilfen oder Versicherungsleistungen. Wegen eines akuten Hilfebedarfs müssen die Sozialleistungsträger in Vorlage treten und anschließend mühsam den Nachrang öffentlicher Leistungen wieder herstellen. Dies geschieht durch die Überleitung und den Übergang derartiger Ansprüche. Die Rechtsgrundlagen sind in der Sozial-, Jugend- und Eingliederungshilfe fast identisch, so dass alle Interessierte aus diesen Rechtskreisen uneingeschränkt vom gesamten Seminarangebot partizipieren können und sich nicht mit Fachfragen außerhalb ihres Aufgabenbereiches befassen müssen.
Mit dem Übergang der Ansprüche allein ist es jedoch nicht getan, entscheidend ist vor allem auch die Durchsetzung und Sicherung dieser Ansprüche. Die dazu bestehenden Möglichkeiten bilden einen besonderen Schwerpunkt des Seminars.
Umfassende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften in den einzelnen Fachbereichen des SGB sind unerlässlich, um derartige Ansprüche aus übergegangenem Recht zu realisieren. In unserem Seminar werden die dazu notwendigen „Werkzeuge“ umfassend dargestellt und anhand praktischer Fälle verständlich erläutert.
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Seminarzeit: jeweils von 9 bis 16 Uhr (14 Stunden)
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
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