Behandelt werden die für das Leistungserbringungsrecht und die Gewährung von Hilfe zur Pflege relevanten gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zum Pflegesatz bzw. zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil einschließlich der Ausbildungskosten, zu den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie zum Investitionsbetrag vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Sozialämter, Rechnungsprüfer*innen, Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen und andere Interessierte, insbesondere an Mitarbeiter*innen, die für Verhandlungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zuständig sind oder Aufgaben im Leistungsrecht wahrnehmen.
Seminarleitung: Jörg E. Rabe
Seminardatum / Kosten:
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr