Modul 1 – Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen
In Modul 1 geht es um den leistungsberechtigten Personenkreis, der sich entscheidend aus dem aufenthaltsrechtlichen Status ergibt. Dazu erfolgt eine Einführung in die grundlegenden Vorgaben es Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs einschließlich der Erörterung der Bedarfssätze nach § 3a AsylbLG.
- Grundsätzliches zum Asylbewerberleistungsrecht
- verfassungsrechtlicher Rahmen
- unionsrechtlicher Rahmen
- Internationaler Flüchtlings-Schutz oder subsidiärer Flüchtlings-Schutz
- Leistungsberechtigter Personenkreis § 1 AsylbLG unter Einschluss der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen des AsylG und des AufenthG
- Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs § 3 AsylbLG
- Bedarfssätze der Grundleistungen § 3a AsylbLG
Modul 2 – Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit
In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
- Besondere Leistungen („Analog-Leistungen) § 2 AsylbLG i.V.m. SGB XII
- Einschränkungen des Leistungsrechts nach §§ 1 Abs. 4; 1a und 11 AsylbLG
- Dauer der Anspruchseinschränkung § 14 AsylbLG
- Vollziehbar Ausreisepflichtige in unterschiedlichen Fallgestaltungen
- Leistungsbezug als Einreisezweck
- Nichtvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaats
- Verletzung asylverfahrensrechtlicher Mitwirkungspflichten
- Verschwiegenes Vermögen
- unzulässig abgelehnter Asylantrag mit Abschiebungsanordnung
- Verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung einer Leistungseinschränkung
- Regelungen zur Zuständigkeit §§ 10, 10a AsylblG
Modul 3 – Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter
Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Sonstige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit oder Erfüllung von Mitwirkungspflichten § 6 AsylbLG
- Nothelferanspruch – § 6a AsylbLG
- Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 7 AsylbLG
- Meldepflicht – § 8a AsylbLG
- Sicherheitsleistungen § 7a AsylbLG
- Leistungen bei Verpflichtungen Dritter – § 8 AsylbLG, insbesondere § 68 AufenthG
- Integrationsleistungen für Flüchtlinge – Fördern und Fordern nach den §§ 5, 5b AsylbLG
- Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften § 9 AsylbLG, insbesondere SGB I und SGB X