Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 17.12.2024, 15.4.2025, 17.9.2025
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Einsatz von Vermögen ist eine Standardmöglichkeit und -pflicht zur Deckung des eigenen Bedarfes. Doch: Was ist Vermögen überhaupt, und welche Bestandteile müssen verwertet werden? Was versteht man unter einem Härtefall? Vermögensfragen werden im Seminar von allen Seiten beleuchtet inklusive dem äußerst praxisrelevanten selbstgenutzten Hausgrundstück sowie den Änderungen durch das Bürgergeldgesetz. Im Seminar gehen wir auch der Frage nach, ob man bei Rechtskreiswechslern SGB II/XII mit dem Härtefall arbeiten muss.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
Nicht nur die laufenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch einmalige Kosten sind bei Wohnung und Co. in der Praxis anzutreffen. Egal ob Einzugs- oder Auszugsrenovierung, Maklergebühren, Umzugskosten oder Kaution: die Sachverhalte und zugehörigen Probleme sind vielfältig. In diesem Seminar werden die unterschiedlichsten Varianten besprochen, bringen Sie Ihre Fallvariante ebenfalls ein. Dieses Seminar stellt praxisnahe Beispiele mit Lösungen vor und arbeitet mit besonders vielen Grafiken und Schemata.
Online-Seminar: 18.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Kaum ein Thema im Existenzsicherungsrecht ist so streitbefangen wie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Die Wohnung ist in diesem Zusammenhang der Klassiker unter den Unterkunftstypen im SGB XII: Von der Einzimmerwohnung bis zum Einfamilienhaus wird unter diesem Begriff das Leben in den (eigenen) abgeschlossenen vier Wänden verstanden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind und welche Besonderheiten im Detail gelten. In diesem Seminar werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII in Wohnungen beleuchtet. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von praxisorientiertem Wissen zur Lösung von Fällen mit intensiver KdU-Problematik. Dazu gehören das allgemeine Basiswissen, Verwandtenmietverträge, rechtswidrige Forderungen von Vermietern, die einzelfallorientierte Angemessenheitsprüfung, der Umgang mit überteuerten Wohngemeinschaften (insbesondere Flüchtlinge außerhalb Gemeinschaftsunterkünfte) und die Berechnung der neuen Karenzzeiten.
Das Online-Seminar wird im November 2024 als Tagesseminar durchgeführt.
Seminarleitung: Christopher Rein
Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen nach den §§ 82 ff. SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Seminar geklärt.
Das Online-Seminar findet statt: in Planung
Seminarleitung: Christopher Rein
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.
Online-Seminartermin: 20.11.2024
Seminarleitung: Marvin Küllsen
In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)
Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)
Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)
Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 11.11.2024, 18.11.2024, 2.12.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
Online-Seminartermin: 18.11.2024
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Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 bis 3
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.
Online-Seminartermin: 2.12.2024
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Vor der Leistungsgewährung nach dem SGB XII oder SGB II steht u.a. die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten, wie z.B. der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen. In vielen Leistungsfällen entstehen somit die Berührungspunkte zu vorrangigen Rentenansprüchen nach deutschem und ausländischem Recht. Im Online-Seminar wird dargestellt, ob und ggf. in welchem Umfang in- und ausländische Rentenansprüche realisiert werden können. Neben der ausführlichen Darstellung wesentlicher Vorschriften im Deutsches Rentenrecht (u.a. Neues Rentenrecht, Grundrente, Altes Rentenrecht, Besonderheiten für Bergleute, Besonderheiten bei Landwirten, Rentensplitting und Versorgungsausgleich, Beitrags(nach)entrichtung) ist dieses Seminar insbesondere wegen der sehr umfangreichen Detailinformationen zum ausländischen Rentenrecht und der Realsierung von dortigen Rentenansprüchen zu empfehlen. Es werden Ausländische Renten im Rahmen der EWR Abkommen, Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD und Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei ausländischem Rentenbezug besprochen. Die Online-Seminarteilnehmer*innen erhalten wertvolle Tipps und Kontaktdaten zur Realisierung der Rentenansprüche.
Online-Seminar: 5.11.2024
Seminarleitung: Ursula Schrödl