Asylbewerberleistungsrecht

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Asylbewerberleistungsrecht

Unterstützung- Auskunft – Beratung im Sozialrecht: Und dafür soll ich haften?

Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.

Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.

In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.

Online-Seminar:

  • 17.09.2025
  • 29.06.2026
  • 07.12.2026

Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Preis 259,00 €
17.09.2025 09:00 Uhr
29.06.2026 09:00 Uhr
07.12.2026 09:00 Uhr
Seminardauer: 7 Stunden
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Seminarleiter*in:
Walter Strohmeyer
Dz01 Ws
Online-Seminar
Buchungsauslastung
Belegung 60%

Ermittlung und Einsatz von Vermögen nach den §§ 90 ff. SGB XII – Wann muss Vermögen eingesetzt werden?

Sozialhilfe gibt es erst, wenn eigenes Vermögen nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken – aber welche Vermögenswerte sind tatsächlich relevant? Dieses Video erklärt die Systematik des Vermögenseinsatzes und zeigt, wann Schonvermögen geschützt ist.

Ein besonderer Fokus liegt auf Selbstgenutztem Wohneigentum, Autos und dem kleinen Barbetrag, da diese Themen oft für Unklarheiten in der Praxis sorgen.

Online-Seminar Termine:

  • in Planung (Seminarzeit: jeweils 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr)

Seminarleitung: Christopher Rein

Preis 229,00 €
Seminardauer: 9 Stunden
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Seminarleiter*in:
Christopher Rein
Dz3
Online-Seminar
Buchungsauslastung
Belegung 46%

Unionsbürger im SGB II

Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.

Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.

Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.

Online-Seminare:

  • 15.08.2025
  • 28.11.2025

Seminarzeit: 09:00 - 13:00 Uhr

Seminarleitung: Rodopi Panidou

Preis 199,00 €
15.08.2025 09:00 Uhr
28.11.2025 09:00 Uhr
Seminardauer: 4 Stunden
Logo Teachconsult
Seminarleiter*in:
Rodopi Panidou
Dz17
Online-Seminar
Buchungsauslastung
Belegung 30%