Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.


Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)
Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)
Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)


In Modul 1 geht es um den leistungsberechtigten Personenkreis, der sich entscheidend aus dem aufenthaltsrechtlichen Status ergibt. Dazu erfolgt eine Einführung in die grundlegenden Vorgaben es Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs einschließlich der Erörterung der Bedarfssätze nach § 3a AsylbLG.


In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
Das Seminar besteht aus 3 Modulen:


Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere in der höchstrichterlichen Instanz des BSG, sind für alle Mitarbeitenden in den Jobcentern fast unerlässlich geworden. Gerade im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II haben sich seit der Einführung des Bürgergeldes neue Problemfelder aufgetan zumal der Gesetzgeber seitdem auch schon wieder restriktivere Regelungen erlassen hat. Teilweise unterschiedliche Auslegungen in der Praxis und bei den Instanzgerichten konnten durch das BSG im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung geklärt werden.
In unserem neuen Praxisseminar stellt Ihnen unsere Teamdozentin, Frau Jutta Siefert, die als Richterin in dem für das SGB II zuständigen Senat des BSG tätig ist, die neueste Rechtsprechung zu wichtigen Problemlagen dar. Die Teilnehmenden können in dem Seminar unmittelbar mit Frau Siefert in einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch eintreten und aus der Praxis resultierende Fragen diskutieren.


Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.
Das Seminar besteht aus 3 Modulen:

