Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminartermin:
Seminarzeit: jeweils 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer


Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen
Seminarleitung: Edith Sonntag


Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung.:
Online-Seminare:
Seminarleitung: Edith Sonntag


Mit einer weiteren Reformierung des Wohngeldgesetzes wurde die Ausweitung des Kreises der Wohngeldempfänger, die Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes sowie die dauerhafte Einführung einer Klima- und einer Heizkostenkomponente vorgesehen. Die Höhe des Wohngelds soll bis zu 100 % steigen. Es tritt damit immer mehr in Konkurrenz zu anderen Transferleistungen. Das Online-Seminar erläutert damit nicht nur die Neuerungen der WoGG-Reform, sondern beleuchtet auch das Verhältnis von Wohngeld zu anderen Sozialleistungen wie z.B. Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter*innen der Wohngeldstellen, an Sachbearbeiter*innen für Existenzsichernde Leistungen im SGB II und SGB XII, beratende und betreuende Berufe, Sozialdiensten und alle Interessierte.
Seminartermine:
Seminarzeit: 9.00 - 12.30 Uhr
Seminarleitung: Edith Sonntag

