Im Koalitionsvertrag der CDU / SPD-Koalition wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Im Internet sind nunmehr erste Entwürfe („Referentenentwürfe“) zum 13. SGB II-Änderungsgesetz erschienen, mit dem ein neues Grundsicherungsgeld ab 01.07.2026 eingeführt und das Bürgergeld dadurch abgelöst werden soll.
Auch wenn die endgültige Fassung der Gesetzesänderungen noch nicht feststeht, ist doch bereits jetzt absehbar, dass die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben werden.
In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz mit dem zum Seminarzeitpunkt bekannten Stand der Gesetzgebung thematisiert.
Sollten nach dem jeweiligen Seminartermin noch anderweitige Änderungen hinzukommen, bieten wir den Teilnehmenden ein kostenloses Update an.
Die eintägige Veranstaltung soll mit vielen praktischen Beispielen den Praktikern/innen in den Jobcentern die Auswirkungen der leistungsrechtlichen Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutern.


Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.


Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.


Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher.


Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II. SGB IX oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen. Die Teilnehmer werden mit allen notwendigen Unterlagen in einem ausführlichen Skript ausgestattet. Über das Grundlagenseminar hinaus wird dringend der Besuch des Vertiefungsseminars empfohlen.
Hier geht es zum Vertiefungsseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge


In Teil 2 des Seminars (Vertiefung) werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.
Hier geht es zum Grundlagenseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge


Kosten der Unterkunft zählen zu den gravierendsten Ausgabebelastungen der Jobcenter im SGB II und der Sozialämter im SGB XII und betreffen insbesondere die kommunalen Haushalte bis zur Schmerzgrenze. Um rechtswidrige Zahlungen zu vermeiden, ist es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Ämtern unerlässlich, dass sie über fundierte Kenntnisse des Mietrechts verfügen, weil dies die Grundlage für eine rechtssichere Leistungsgewährung bildet, denn…..“die Kosten werden eben nicht sowieso übernommen“, wenn sie mietrechtlich nicht geleistet werden dürfen.
Die Leistungsgewährung für Kosten der Unterkunft ist untrennbar mit den mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbunden.
Es ergeben sich gerade aus der Überschneidung und Getrenntheit der beiden Rechtsgebiete immer wieder Problemstellungen im Leistungsrecht des SGB, die nicht ganz einfach zu behandeln sind. Nicht immer ist ohne weiteres klar, welche mietrechtlichen Verpflichtungen des Mieters bestehen und inwieweit die Kosten von seinem sozialrechtlichen KDU-Anspruch umfasst sind.
Das Seminar behandelt die Schnittstellenbereiche mit dem Mietrecht anhand von immer wieder aufkommenden Fragestellungen aus der leistungsrechtlichen Praxis. Dabei wird das gesamte Mietverhältnis, von seiner Anbahnung und dem Vertragsschluss, über das laufenden Mietverhältnis, bis hin zur Beendigung, Räumung und deren Folgen behandelt.


Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.


Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.


Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz die Regelungen zum Vermögen im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II komplett neugefasst. Neben einem neuen systematischen Aufbau von § 12 SGB II und einer Neuordnung der geschützten Vermögensgegenstände
wurde mit der Vorschrift eine Karenzzeit mit einem geringeren Vermögenseinsatz für Betroffene zu
Beginn des Leistungsbezuges eingeführt. Außerdem wurde eine neue Vorschrift zum Vermögenseinsatz bei bis zu einmonatigem Leistungsbezug geschaffen.
In diesem Seminar sollen alle Einzelheiten zum Begriff und zur Verwertbarkeit des Vermögens, zu
den geschützten Vermögensgegenständen und insbesondere zur Karenzzeit besprochen werden.
Diese Themen werden mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert;
außerdem wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ausführlich eingegangen. Auch die Rechtsprechung wird ausführlich besprochen.
Online-Seminare:
Seminarleitung: Lutz Wittler


Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz in den §§ 40, 41a SGB II zwei Bagatellgrenzen bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen. Diese von vielen Beteiligten lang ersehnten und der Verwaltungsvereinfachung dienenden Regelungen werfen aber seit ihrem Inkrafttreten viele Fragen in der täglichen Praxis der Jobcenter auf. Das liegt auch daran, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.
In diesem halbtägigen Online-Seminar sollen alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen besprochen werden. Deren Anwendung wird mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert. Auf Fragen der Teilnehmer*innen wird ausführlich eingegangen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und weitere Interessierte.


Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Mit § 42a SGB II existiert weiterhin eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.
In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II sowie die Neuerungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.


Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Diese Haftungsbeschränkung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.23 erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder aus.
Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenzuwirken, stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese den Jobcentern viele Vorteile bietende Vorschrift wird in der Praxis nur selten angewandt.
In dem halbtägigen Online-Seminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen eingehend erläutert.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II detailliert besprochen. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB wird thematisiert.


§ 41a SGB II stellt eine komplexe Vorschrift dar, die detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II enthält. Die Anwendung der Vorschrift bringt immer viele Probleme mit sich. Neben den bisher mit § 41a SGB II gemachten Erfahrungen soll auch die Rechtsprechung zu § 41a SGB II im Seminar ausführlich thematisiert werden. In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert und auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmer*innen ausführlich und vertiefend eingegangen.


Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Im Online-Seminar werden alle wichtigen Punkte des Themas unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert.




Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Jobcenters tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Jobcentern die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Grundsicherungsleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Zudem beobachten einige Jobcenter eine Zunahme von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt. Sie erlernen, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.


Ziel des Seminars ist es, die Rolle des Außendienstes als Instrument der Leistungsgewährung im Rahmen der SGB II und SGB XII zu verdeutlichen. Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen zur zweckentsprechenden und bedarfsgerechten Entscheidung durch die fallführende Leistungssachbearbeitung zu ergänzen sowie bei Bedarf dem Fallmanagement und der Vermittlung bei der beratenden Tätigkeit Unterstützung vor Ort zu gewähren. Im Seminar soll die fachliche Kompetenz der Beschäftigten im Außendienst gestärkt sowie der Blick für ihre besondere Gefährdungslage sensibilisiert werden. Der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion sollen die Teilnehmenden befähigen, Anregungen mit in den Arbeitsalltag zu nehmen.


In diesem Seminar wird auf die im Fachseminar „Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar“ vermittelten oder durch die berufliche Praxis erworbenen Kenntnisse aufgebaut. Es richtet sich an Beschäftigte, die schon längere Zeit im Außendienst im Rahmen des SGB II und SGB XII tätig sind. Es soll der Vertiefung und Auffrischung von Bekanntem, aber auch der Aneignung von Neuem - angepasst an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeskommentierung - dienen. Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden fließen unmittelbar in den Seminarverlauf ein.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Insbesondere Jobcenter in städtischen Ballungsgebieten sind zunehmend mit organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger konfrontiert. Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 SGB II sind die vorgenannten Personen samt ihrer Angehörigen vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind. Diese Ausschlusskriterien umgehen die am (organisierten) Leistungsmissbrauch beteiligten Personen und Organisationen mit zahlreichen Betrugsmanövern, die es zu erkennen und aufzudecken gilt. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufzuklären, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.


Das Ziel dieses Seminars besteht darin, allen interessierten Mitarbeiter*Innen der Jobcenter und Kommunalverwaltungen einen fundierten Überblick über die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Rahmen des SGB II zugeben. Die Teilnehmer*Innen sollen im Anschluss wissen, welche Möglichkeiten bestehen Leistungsmissbräuche aufzudecken und wie mit ihnen umzugehen ist. Des Weiteren wird den Teilnehme*Innen der praxisnahe Umgang mit den zuständigen Ahndungs- und Ermittlungsbehörden vorgestellt. Ferner werden Tatmuster sowie Erkennungsmerkmale von organisiertem Leistungsmissbrauch durch nichtdeutsche EU-Bürger, vor allen aus Süd-Ost Europa, aufgezeigt.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Arbeitgeber und auskunftspflichtige Dritte haben gegenüber dem Jobcenter gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten. Zur Durchsetzung dieser Mitwirkungspflichten wird verwaltungsrechtlich das Zwangsgeld und die sofortige Vollziehbarkeit eingesetzt. Ein weiteres wirksames Mittel stellt das Bußgeldverfahren dar. Schwerpunkte des Seminars sind Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber als natürliche und juristische Person. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen.


Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes im Bereich des SGB II mittels Aufrechnung durch die Jobcenter hat sich in der Praxis als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Nicht nur, dass die Leistungsträger bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten haben, auch das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander und zu den Minderungen wegen Pflichtverletzungen erschwert den rechtskonformen Umgang mit Aufrechnungen. In diesem Seminar soll der richtige Umgang mit Aufrechnungen in der täglichen Arbeit der Jobcenter praxisnah mit konkreten Beispielen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vertiefend besprochen werden.


Psychische Belastungen und Erkrankungen haben in weiten Teilen der Bevölkerung in den letzten Jahren zugenommen. Immer neue Anforderungen, der gesellschaftliche Wandel und nicht zuletzt Corona haben dazu beigetragen, dass diese Belastungen sich gerade auch in der Kundschaft des SGB II widerspiegeln.
TeachConsult bietet zu dieser Problematik zwei Seminare für alle Fachkräfte in den Jobcentern, den Mitarbeitenden im 3. und 4. Kapitel des SGB XII und in der Eingliederungshilfe des SGB IX.
Im Seminar I: Rechtliche Aspekte werden die rechtlichen Grundfragen zu allen Eingliederungsleistungen des SGB II für psychisch erkrankte Menschen dargestellt.
Im Seminar II: Sozialmedizinische Betrachtungen werden die sozialmedizinischen Hintergründe, Ursachen und Auswirkungen dieser Erkrankungen im Alltag der betroffenen Menschen erläutert.
Im Seminar zu den rechtlichen Aspekten bekommen Sie eine Einführung in das Thema zu Personen mit psychischen Belastungen im SGB II. Ihnen werden diverse Möglichkeiten aufgezeigt diese Personen zu beraten und passende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit anzubieten. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II oder auch der soziale Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II oder die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II. Diese Leistungen sind nicht isoliert voneinander zu betrachten.
Das Seminar soll darüber hinaus helfen über den Tellerrand zu schauen und die Verzahnung mit weiteren Leistungen innerhalb des SGB zu fördern, z. B. mit Leistungen des SGB IX. Ein Aspekt betrifft hier das Zusammenwirken der Jobcenter mit den Rehabilitationsträgern im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes.
Damit diese Verzahnung gelingen kann, soll den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Erfahrungen auszutauschen und dadurch neue Wege für die Betreuung und Vermittlung von Leistungsberechtigten mit psychischen Beeinträchtigungen zu finden.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung.:


Mit einer weiteren Reformierung des Wohngeldgesetzes wurde die Ausweitung des Kreises der Wohngeldempfänger, die Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes sowie die dauerhafte Einführung einer Klima- und einer Heizkostenkomponente vorgesehen. Die Höhe des Wohngelds soll bis zu 100 % steigen. Es tritt damit immer mehr in Konkurrenz zu anderen Transferleistungen. Das Online-Seminar erläutert damit nicht nur die Neuerungen der WoGG-Reform, sondern beleuchtet auch das Verhältnis von Wohngeld zu anderen Sozialleistungen wie z.B. Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter*innen der Wohngeldstellen, an Sachbearbeiter*innen für Existenzsichernde Leistungen im SGB II und SGB XII, beratende und betreuende Berufe, Sozialdiensten und alle Interessierte.


Leistungsmissbrauch ist eine bedauerliche, nicht hinnehmbare Begleiterscheinung des Bezuges von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Die OWi-Stellen der Jobcenter verfolgen und ahnden alle in ihrem Zuständigkeitsbereich begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 SGB II. Darüber hinaus werden bekannt gewordene Straftaten wie u.a. Betrug nach § 263 StGB, Urkundenfälschung nach § 267 StGB und der Straftatbestand des Wuchers (§ 291 StGB) zur Anzeige bei den zuständigen Hauptzollämtern bzw. der Staatsanwaltschaft gebracht. Im Seminar werden schwerpunktmäßig die möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Mitwirkungspflichtverletzungen von Antragstellern, Leistungsbeziehern und auskunftspflichtigen Dritten behandelt. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen. Das Seminar ist ausdrücklich auch für Einsteiger gedacht, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen.


Die Beurteilung der Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, setzt gründliche Kenntnisse nationaler und europarechtlicher Vorschriften voraus. Im Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und mit praxisrelevanten ausländerrechtlichen Kenntnissen verknüpft.


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In Theorie und Praxis des ALG II nach dem SGB II hat sich das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ als eines der schwierigsten Themen herausgestellt. Dabei hat sich der Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen u. a. auf Grund von Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zu einem speziellen vielschichtigen Themenkomplex entwickelt; das gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Guthaben, wobei bei den Guthaben noch deren unterlassene / verspätete Mitteilung und die Rückabwicklung der dadurch entstandenen rechtswidrigen Leistungen hinzukommen. In dem Seminar werden die Auswirkungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die Grundsicherungsleistungen nach § 22 SGB II und der korrekte Umgang mit diesen Abrechnungen in der Praxis ausführlich besprochen. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit vielen Berechnungsbeispielen näher erläutert.


Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen.


Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.


Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Vom stationären Wohnen zur besonderen Wohnform – was hat sich seit 2020 verändert? Die Reform der Eingliederungshilfe hat das bisherige System grundlegend umgestellt. Anstelle klassischer stationärer Einrichtungen gibt es nun die besondere Wohnform (besWF). Doch was bedeutet das für Leistungsberechtigte und Sozialhilfeträger?
Dieses Seminar erklärt die rechtlichen Grundlagen, Abgrenzung zur Wohnung und zu ambulanten Wohnformen sowie die speziellen Spielregeln für Unterkunfts- und Heizkosten nach § 42a SGB XII. Auch wird auf die Folgen für den Regelsatz eingegangen. Abgerundet wird dies alles durch einen kleinen Ausflug in das WBVG. in Muss für Mitarbeiter in Sozialverwaltungen, Betreuer und Fachkräfte im Sozialrecht!

