Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 17.12.2024, 15.4.2025, 17.9.2025
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Nicht nur die laufenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch einmalige Kosten sind bei Wohnung und Co. in der Praxis anzutreffen. Egal ob Einzugs- oder Auszugsrenovierung, Maklergebühren, Umzugskosten oder Kaution: die Sachverhalte und zugehörigen Probleme sind vielfältig. In diesem Seminar werden die unterschiedlichsten Varianten besprochen, bringen Sie Ihre Fallvariante ebenfalls ein. Dieses Seminar stellt praxisnahe Beispiele mit Lösungen vor und arbeitet mit besonders vielen Grafiken und Schemata.
Online-Seminar: 18.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.
Online-Seminartermin: 20.11.2024
Seminarleitung: Marvin Küllsen
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Jobcenters tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Jobcentern die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Grundsicherungsleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Zudem beobachten einige Jobcenter eine Zunahme von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt. Sie erlernen, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.
Online-Seminar: 4.12.2024, 3.12.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
In diesem Seminar wird auf die im Fachseminar „Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar“ vermittelten oder durch die berufliche Praxis erworbenen Kenntnisse aufgebaut. Es richtet sich an Beschäftigte, die schon längere Zeit im Außendienst im Rahmen des SGB II und SGB XII tätig sind. Es soll der Vertiefung und Auffrischung von Bekanntem, aber auch der Aneignung von Neuem - angepasst an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeskommentierung - dienen. Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden fließen unmittelbar in den Seminarverlauf ein.
Online-Seminar: 13.3.2025, 5.11.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
Ziel des Seminars ist es, die Rolle des Außendienstes als Instrument der Leistungsgewährung im Rahmen der SGB II und SGB XII zu verdeutlichen. Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen zur zweckentsprechenden und bedarfsgerechten Entscheidung durch die fallführende Leistungssachbearbeitung zu ergänzen sowie bei Bedarf dem Fallmanagement und der Vermittlung bei der beratenden Tätigkeit Unterstützung vor Ort zu gewähren. Im Seminar soll die fachliche Kompetenz der Beschäftigten im Außendienst gestärkt sowie der Blick für ihre besondere Gefährdungslage sensibilisiert werden. Der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion sollen die Teilnehmenden befähigen, Anregungen mit in den Arbeitsalltag zu nehmen.
Online-Seminar: 12.2.2025, 8.10.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
Insbesondere Jobcenter in städtischen Ballungsgebieten sind zunehmend mit organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger konfrontiert. Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 SGB II sind die vorgenannten Personen samt ihrer Angehörigen vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind. Diese Ausschlusskriterien umgehen die am (organisierten) Leistungsmissbrauch beteiligten Personen und Organisationen mit zahlreichen Betrugsmanövern, die es zu erkennen und aufzudecken gilt. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufzuklären, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.
Online-Seminar: 10.12.2024 und 02.06.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Seminarleitung: Ralf Steinbusch
Das Ziel dieses Seminars besteht darin, allen interessierten Mitarbeiter*Innen der Jobcenter und Kommunalverwaltungen einen fundierten Überblick über die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Rahmen des SGB II zugeben. Die Teilnehmer*Innen sollen im Anschluss wissen, welche Möglichkeiten bestehen Leistungsmissbräuche aufzudecken und wie mit ihnen umzugehen ist. Des Weiteren wird den Teilnehme*Innen der praxisnahe Umgang mit den zuständigen Ahndungs- und Ermittlungsbehörden vorgestellt. Ferner werden Tatmuster sowie Erkennungsmerkmale von organisiertem Leistungsmissbrauch durch nichtdeutsche EU-Bürger, vor allen aus Süd-Ost Europa, aufgezeigt.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Seminarleitung: Ralf Steinbusch
Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 14.10. - 14.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 14.11.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Diese Haftungsbeschränkung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.23 erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder aus.
Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenzuwirken, stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese den Jobcentern viele Vorteile bietende Vorschrift wird in der Praxis nur selten angewandt.
In dem halbtägigen Online-Seminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen eingehend erläutert.
Seminartermine: 17.2.2025, 1.10.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz die Regelungen zum Vermögen im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II komplett neugefasst. Neben einem neuen systematischen Aufbau von § 12 SGB II und einer Neuordnung der geschützten Vermögensgegenstände
wurde mit der Vorschrift eine Karenzzeit mit einem geringeren Vermögenseinsatz für Betroffene zu
Beginn des Leistungsbezuges eingeführt. Außerdem wurde eine neue Vorschrift zum Vermögenseinsatz bei bis zu einmonatigem Leistungsbezug geschaffen.
In diesem Seminar sollen alle Einzelheiten zum Begriff und zur Verwertbarkeit des Vermögens, zu
den geschützten Vermögensgegenständen und insbesondere zur Karenzzeit besprochen werden.
Diese Themen werden mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert;
außerdem wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ausführlich eingegangen. Auch die Rechtsprechung wird ausführlich besprochen.
Online-Seminar: 16.12.2024, 5.6.2025, 16.12.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es u. a. eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, entsprechend wurde der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen werden ebenso wie der Umgang der Beteiligten miteinander auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus gerückt und eine neue Vertrauenskultur ermöglicht. Dennoch kommt es zu Leistungsminderungen im SGB II. Die Leistungsminderungsbescheide scheitern vor den Sozialgerichten häufig
schon an formellen Fehlern. Diese Formalien, der Tatbestand der wiederholten Pflichtverletzung und die Berechnung von Leistungsminderungen sind Schwerpunkte dieses Seminars. Ziel ist es Rechtssicherheit im Umgang mit den Leistungsminderungen zu erlangen und häufige „rechtliche Fallstricke“ umgehen zu lernen. Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen Kenntnisse über relevanten rechtlichen Grundlagen.
Online-Seminartermin: 17.02.2025, 15.09.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Von besonderer Bedeutung - da ausschlaggebend für die Leistungshöhe - und immer wieder problematisch im Rahmen des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist die Frage, welche Arten von Einkommen und Vermögen bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden dürfen und welche nicht. Das Online-Seminar vermittelt die Kenntnisse zum Einkommens- und Vermögenseinsatz, die für jeden, der mit der Materie in Berührung kommt, erforderlich sind. In diesem Seminar wird weiterhin der Frage nachgegangen, wie Geldanlagen, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Anlageformen zur Altersvorsorge als verwertbares Vermögen im SGB II genutzt werden können. Die Verwertungsformen werden eingehend erörtert.
Online-Seminar: 19.03.2025, 12.11.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz in den §§ 40, 41a SGB II zwei Bagatellgrenzen bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen. Diese von vielen Beteiligten lang ersehnten und der Verwaltungsvereinfachung dienenden Regelungen werfen aber seit ihrem Inkrafttreten viele Fragen in der täglichen Praxis der Jobcenter auf. Das liegt auch daran, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.
In diesem halbtägigen Online-Seminar sollen alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen besprochen werden. Deren Anwendung wird mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert. Auf Fragen der Teilnehmer*innen wird ausführlich eingegangen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und weitere Interessierte.
Online-Seminar: 29.11.2024, 2.4.2025, 3.11.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
§ 41a SGB II stellt eine komplexe Vorschrift dar, die detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II enthält. Die Anwendung der Vorschrift bringt immer viele Probleme mit sich. Neben den bisher mit § 41a SGB II gemachten Erfahrungen soll auch die Rechtsprechung zu § 41a SGB II im Seminar ausführlich thematisiert werden. In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert und auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmer*innen ausführlich und vertiefend eingegangen.
Online-Seminar: 3.3.2025, 6.10.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Mit § 42a SGB II existiert weiterhin eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.
In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II sowie die Neuerungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.
Online-Seminar:
Seminarleitung: Lutz Wittler
Die Regelungen in den §§ 28 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG). Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen haben. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets stellt eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern dar.
In diesem Seminar werden die einzelnen Leistungen erörtert und anhand von aktuellen Rechtsprechungen betrachtet. Eigene Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und besprochen werden. Das Seminar ist für Anfänger und Fortgeschrittene aus dem Bereich des Jobcenters geeignet und auch anderen Interessierten am Thema Bildungs- und Teilhabepaket zu empfehlen.
Online-Seminar: 9.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte,
oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellt sich folgende Frage: Hat die gemeinsame Einrichtung einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger, wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt den Erstattungsanspruch anzuerkennen? Bei der Abwicklung von Erstattungsansprüchen herrschen viele Unsicherheiten, aber nicht nur auf Seiten der gemeinsamen Einrichtungen, sondern auch auf Seiten der schon
länger praktizierenden Leistungsträger. Auch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts scheinen nicht immer Klarheit in die verworrene Lage zu bringen. Lernen Sie den sicheren und richtigen Umgang mit Erstattungsansprüchen und erfahren Sie welche rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen.
Online-Seminar: 10.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen
Ermächtigungsgrundlage.
Online-Seminar: 8.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Zur Einkommensermittlung nach §§ 11 bis 11b SGB II werden von den Selbstständigen die unterschiedlichsten Belege vorgelegt, deren Interpretation und Auswertung häufig Schwierigkeiten bereitet. Des Weiteren ergeben sich bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere aus der Alg II-Verordnung. Die Verordnung in der aktuellen Fassung wird im Seminar berücksichtigt. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis werden die Auswertung der Unterlagen (insbesondere Anlage EKS) und die Einkommensermittlung erarbeitet. SGB II, ALGII VO und Taschenrechner werden im Seminar benötigt.
Online-Seminar: 27.3.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Online-Seminar: 10.04.2025; 23.09.2025
Seminarzeit: 9.00 - 14.30 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Online-Seminar: 22.1.2025, 24.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen + Konferenz). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 19.05. - 18.06.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 und 2 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Konferenztermin: 19.06.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Bei der Prüfung der Leistungsberechtigung und -höhe spielen im SGB II spezielle Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften eine große Rolle. In diesem Seminar werden nicht nur die Voraussetzungen für die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bzw. Gemeinschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern erarbeiten, sondern auch zum Beispiel die Folgen von Trennung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern erläutert bzw. die Behandlung von gemischten bzw. temporären Bedarfsgemeinschaften / Einstandsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften und Wohngemeinschaften dargestellt. Dieses Seminar ist ein muss für jede/n Leistungssachbearbeiter*in in Jobcentern und Optionskommunen. Zum Seminar erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen, die für das Nachlesen bei der täglichen Leistungsentscheidung hilfreich sind.
Online-Seminar: 18.3.2025, 11.11.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminartermin: verfügbar vom 24.02. - 16.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenztermin: 17.03.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere Termine:
Seminartermin: verfügbar vom 22.9. - 12.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenztermin: 13.10.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.
Online-Seminar: 14.2.2025, 22.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II detailliert besprochen. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB wird thematisiert.
Online-Seminar: 11.3.2025, 29.10.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes im Bereich des SGB II mittels Aufrechnung durch die Jobcenter hat sich in der Praxis als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Nicht nur, dass die Leistungsträger bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten haben, auch das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander und zu den Minderungen wegen Pflichtverletzungen erschwert den rechtskonformen Umgang mit Aufrechnungen. In diesem Seminar soll der richtige Umgang mit Aufrechnungen in der täglichen Arbeit der Jobcenter praxisnah mit konkreten Beispielen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vertiefend besprochen werden.
Online-Seminar: 30.01.2025 (kurzfristig vorverlegt), 24.9.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.
Online-Seminar: 18.03.2025; 07.10.2025
Seminarzeit: 9.00 - 12.00 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Die vorläufige Entscheidung ist ab dem 01.08.2016 im SGB II durch eine Spezialnorm festgelegt. Die neue Vorschrift des § 41 a SGB II regelt die Anwendungsfälle der vorläufigen Entscheidung und auch die endgültige Festsetzung der Leistungen. Im Seminar werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die Vorteile und Grenzen der vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Die vorläufige Zahlungseinstellung gestattet es den Jobcentern eine Leistungsgewährung sofort zu unterbinden. Im Seminar werden die Voraussetzungen, die Untersuchungspflichten des Jobcenters und die Grenzen dieser Regelung dargestellt, mit der eine rechtswidrige Leistungsgewährung verhindert werden soll. Die vorläufige Entscheidung und die vorläufige Zahlungseinstellung haben erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Jobcenter und sind für die Bearbeitung ausgesprochen praktikabel. Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der verfahrensrechtlichen Regelungen.
Online-Seminar: 7.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II. SGB IX oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen. Die Teilnehmer werden mit allen notwendigen Unterlagen in einem ausführlichen Skript ausgestattet. Über das Grundlagenseminar hinaus wird dringend der Besuch des Vertiefungsseminars empfohlen.
Hier geht es zum Vertiefungsseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge
2-tägiges Online-Seminar: 16. und 17.6.2025
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In Teil 2 des Seminars (Vertiefung) werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.
Hier geht es zum Grundlagenseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge
2-tägiges Online-Seminar: 23. und 24.6.2025
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Mit einer weiteren Reformierung des Wohngeldgesetzes sind zum 1.1.2023 die Ausweitung des Kreises der Wohngeldempfänger, die Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes sowie die dauerhafte Einführung einer Klima- und einer Heizkostenkomponente vorgesehen. Die Höhe des Wohngelds soll bis zu 100 % steigen. Es tritt damit immer mehr in Konkurrenz zu anderen Transferleistungen. Das Online-Seminar erläutert damit nicht nur die Neuerungen der WoGG-Reform, sondern beleuchtet auch das Verhältnis von Wohngeld zu anderen Sozialleistungen wie z.B. Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter*innen der Wohngeldstellen, an Sachbearbeiter*innen für Existenzsichernde Leistungen im SGB II und SGB XII, beratende und betreuende Berufe, Sozialdiensten und alle Interessierte.
Seminartermine: 05.02.2025, 14.11.2025
Seminarzeit: 9.00 - 12.30 Uhr
Seminarleitung: Edith Sonntag
Vor der Leistungsgewährung nach dem SGB XII oder SGB II steht u.a. die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten, wie z.B. der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen. In vielen Leistungsfällen entstehen somit die Berührungspunkte zu vorrangigen Rentenansprüchen nach deutschem und ausländischem Recht. Im Online-Seminar wird dargestellt, ob und ggf. in welchem Umfang in- und ausländische Rentenansprüche realisiert werden können. Neben der ausführlichen Darstellung wesentlicher Vorschriften im Deutsches Rentenrecht (u.a. Neues Rentenrecht, Grundrente, Altes Rentenrecht, Besonderheiten für Bergleute, Besonderheiten bei Landwirten, Rentensplitting und Versorgungsausgleich, Beitrags(nach)entrichtung) ist dieses Seminar insbesondere wegen der sehr umfangreichen Detailinformationen zum ausländischen Rentenrecht und der Realsierung von dortigen Rentenansprüchen zu empfehlen. Es werden Ausländische Renten im Rahmen der EWR Abkommen, Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD und Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei ausländischem Rentenbezug besprochen. Die Online-Seminarteilnehmer*innen erhalten wertvolle Tipps und Kontaktdaten zur Realisierung der Rentenansprüche.
Online-Seminar: 5.11.2024
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen
soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.
Im Modul 2 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Leistungsrecht des SGB werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2
Seminartermin Modul 2: 28.11.2024, 8.4.2025, 2.12.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Im Online-Seminar werden alle wichtigen Punkte des Themas unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert.
Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich für einen Seminartag an und nehmen an beiden Tagen teil):
Seminarleitung: Lutz Wittler
Leistungsmissbrauch ist eine bedauerliche, nicht hinnehmbare Begleiterscheinung des Bezuges von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Die OWi-Stellen der Jobcenter verfolgen und ahnden alle in ihrem Zuständigkeitsbereich begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 SGB II. Darüber hinaus werden bekannt gewordene Straftaten wie u.a. Betrug nach § 263 StGB, Urkundenfälschung nach § 267 StGB und der Straftatbestand des Wuchers (§ 291 StGB) zur Anzeige bei den zuständigen Hauptzollämtern bzw. der Staatsanwaltschaft gebracht. Im Seminar werden schwerpunktmäßig die möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Mitwirkungspflichtverletzungen von Antragstellern, Leistungsbeziehern und auskunftspflichtigen Dritten behandelt. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen. Das Seminar ist ausdrücklich auch für Einsteiger gedacht, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Seminarleitung: Ralf Steinbusch
Arbeitgeber und auskunftspflichtige Dritte haben gegenüber dem Jobcenter gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten. Zur Durchsetzung dieser Mitwirkungspflichten wird verwaltungsrechtlich das Zwangsgeld und die sofortige Vollziehbarkeit eingesetzt. Ein weiteres wirksames Mittel stellt das Bußgeldverfahren dar. Schwerpunkte des Seminars sind Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber als natürliche und juristische Person. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen.
Online-Seminar: 9.12.2024 und 22.09.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Seminarleitung: Ralf Steinbusch
Die Beurteilung der Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, setzt gründliche Kenntnisse nationaler und europarechtlicher Vorschriften voraus. Im Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und mit praxisrelevanten ausländerrechtlichen Kenntnissen verknüpft.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 15:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
In Theorie und Praxis des ALG II nach dem SGB II hat sich das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ als eines der schwierigsten Themen herausgestellt. Dabei hat sich der Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen u. a. auf Grund von Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zu einem speziellen vielschichtigen Themenkomplex entwickelt; das gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Guthaben, wobei bei den Guthaben noch deren unterlassene / verspätete Mitteilung und die Rückabwicklung der dadurch entstandenen rechtswidrigen Leistungen hinzukommen. In dem Seminar werden die Auswirkungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die Grundsicherungsleistungen nach § 22 SGB II und der korrekte Umgang mit diesen Abrechnungen in der Praxis ausführlich besprochen. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit vielen Berechnungsbeispielen näher erläutert.
Online-Seminartermin: 3.12.2024, 7.4.2025, 11.11.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
Die Leistungsgewährung im Bereich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bewegt sich im Spannungsverhältnis zwischen dem elementaren Grundbedürfnis des Wohnens und angemessener Kostenübernahme des Grundsicherungsträgers. Ziel des Seminars ist es, die Leistungsgewährung für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sowie auftretende Probleme und zugehörige Lösungen darzustellen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Jobcenter und der Optionskommunen sowie weitere Interessierte aus Rechnungsprüfung, Beratung, ...
Online-Seminar: 17.03.2025, 10.11.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Im deutlich an den Anforderungen der praktischen Arbeit ausgerichteten Seminar wird ein komprimierter Einstieg in das Leistungsrecht des SGB II vermittelt. Das Online-Seminar ist damit für Mitarbeiter*innen im Jobcenter geeingnet, die ihr Wissen auffrischen wollen oder Neues hinzulernen möchten. Ebenso ist dieses Seminar für beratend Tätige und Personen anderer Sozialleistungsbereiche, die mit der Schnittstellenproblematik zum SGB II beschäftigt sind.
Der Online-Seminarkurs findet an 3 Tagen statt.
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Daniela Knopf
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen.
Online-Seminartermin: 27.3.2025
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.
Online-Seminar: 18.3.2025, 11.11.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag