Endlich ist Land in Sicht. Nach langen Jahren sind nun mit der baldigen Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes – IKJSG – die Weichen für den erwarteten Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe gestellt. Ohne Übertreibung kann man sagen, dass es sich für alle Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe des SGB VIII und des SGB IX um die größte Reform seit Jahrzehnten handelt, die außer den rechtlichen Hintergründen jeden unmittelbar persönlich am eigenen Arbeitsplatz betrifft.
Viele von Ihnen haben bereits an unserem ersten Seminar zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJHG teilgenommen, in dem wir die vorbereitenden gesetzgeberischen Schritte aufgezeigt und dabei auf das noch ausstehende „Freischaltgesetz“ verwiesen haben. Dieses Gesetz – das sogenannte IKJSG – steht nun kurz vor der endgültigen Verabschiedung. Da der vorliegende Entwurf bereits im Vorfeld umfassend abgestimmt wurde (prospektive Evaluation), dürften mögliche Änderungen sehr überschaubar bleiben.
Damit die Praxis mit den außerordentlich umfangreichen neuen Vorschriften ausreichend Zeit zur Einarbeitung und Umstellung hat, unterbreiten wir Ihnen heute bereits ein umfassendes Schulungsangebot.
In unserem Seminar werden alle neuen Rechtsvorschriften, die sich aus dem IKJSG und KJSG ergeben und deren Auswirkungen auf die Praxis dargestellt. Gleichzeitig werden die notwendigen organisatorischen und personellen Auswirkungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und der Neubildung von Organisationseinheiten innerhalb der betroffenen Ämter und Fachdienste beleuchtet.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen):
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Das Seminar fokussiert den Aspekt der Diskriminierung in den unterschiedlichsten Beratungssituationen, bei der Bedarfsprüfung und Leistungsgewährung und sensibilisiert auf unerkannten Barrieren in der Kommunikation, die für alle Beteiligten Herausforderungen birgt. Sowohl für die Arbeit mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund oder anderen Ursachen von Diskriminierung sollen Formen und Auswirkungen von Diskriminierung im Alltag deutlich gemacht werden.
Die Teilnehmer*innen erfahren, warum „gut gemeinte Vorschläge“ manchmal nicht ankommen, wodurch beidseitige Unzufriedenheit und Empfindungen von Ungerechtigkeit entstehen. Dieses Seminar führt Sie in den Ansatz der diskriminierungssensiblen Beratung und gelingende Zusammenarbeit ein, die darauf abzielen, ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen, in dem jede Person sich gleichberechtigt und gerecht behandelt fühlen kann. Durch praxisnahe Beispiele und theoretische Anleitungen fördern wir ein vertieftes Bewusstsein für diese Themen. Gemeinsam entwickelte Lösungsstrategien unterstützen in diesem Seminar das positive Interagieren mit Menschen, die im Alltag entweder unbewusst oder gar gewollt Diskriminierungen ausgesetzt sind.
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der öffentlichen Verwaltung und ist insbesondere für die Arbeit in den Jobcentern, den Sozial- und Jugendämtern sowie allen Beratungsstellen von besonderer Bedeutung. Das Seminar ist auch für alle Fachkräfte bei Leistungserbringern und der Freien Wohlfahrtspflege geeignet.
Didaktische Methoden:
Online-Seminartermine:
Seminarzeit: 09:00 - 16:30 Uhr
Seminarleitung: Panajoti Koça
Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 15.4.2025, 17.9.2025
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die ersten Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Zum Jahr 2028 sollen Eingliederungshilfeleistungen für alle Kinder und Jugendliche ohne Rücksicht auf den Behinderungsgrund unter dem Dach des SGB VIII bei den Jugendämtern zusammengeführt und Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Final ist dazu noch ein „Freischaltgesetz“ erforderlich, das durchaus noch einige Unwägbarkeiten enthalten kann. Das ändert aber nichts daran, dass bereits jetzt wichtige organisatorische und personelle Vorbereitungen bei allen Trägern der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX getroffen werden müssen. Bundesweit kann man feststellen, dass in vielen Verwaltungen noch Unsicherheiten und Vorbehalte bestehen.
Der Landkreis Bad Kreuznach hat mit der organisatorischen und personellen Umsetzung der Strukturreform innerhalb der Verwaltung bereits 2020 begonnen. Im Rahmen dieses Praxisseminars werden praktische Erfahrungen aus diesem Prozess näher beleuchtet. Im gemeinsamen Diskurs mit den Teilnehmenden soll das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme gefördert werden. Ziel dieses Seminars ist es, in einem interkommunalen Erfahrungsaustausch Ideen, Anregungen und Erfahrungen auszutauschen, um den schwierigen Prozess gemeinsam besser zu meistern. Die Referentin hat in ihrer Verwaltung verantwortlich das „Kreuznacher Modell“ mit entwickelt und möchte ihre Erfahrungen gerne weitergeben und auch noch neue Ideen besprechen.
Online-Seminartermin: 10.03.2025, 03.11.2025
Hinweis: Es wird empfohlen, auch das Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ zu besuchen. Dort werden die grundlegenden Rechtsvorschriften zum Systemwechsel erläutert: zum Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ wechseln
Seminarleitung: Kathrin Wagner
Leistungen der Krankenhilfe und anderer Leistungen zur Gesundheit im Sinne von §§ 47 ff SGB XII können in Einzelfällen enorme Belastungen für die Sozialhilfe verursachen. Werden die Leistungen über die „Kollektivversicherung“ nach § 264 SGB V durch entsprechende Verträge zwischen dem Träger der Sozialhilfe und den Krankenkassen erbracht, kommt sogar noch ein Verwaltungskostenzuschlag hinzu. Letzten Endes belasten alle Leistungen nach zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII die Träger der Sozialhilfe.
Vielfach könnten diese Kosten vermieden werden, wenn alle Möglichkeiten zur Nachrangherstellung genutzt würden – ja, wenn die teilweise verschlungenen Pfade zum Eintritt in die Krankenversicherung bekannt wären. Unser Seminar möchte die notwendigen Kenntnisse vermitteln unter denen Leistungsberechtigte anstatt der sozialhilferechtlichen Gesundheits- und Krankenhilfe Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten können. Es geht darum, die Möglichkeiten zum Beitritt in diese Versicherungssysteme zu erarbeiten und die speziellen Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis anhand von Fallbeispielen zu erörtern. Dazu werden die notwendigen rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Die Erfahrung zeigt, dass dann in bestimmten Fällen sehr schnell Tausende Euro eingespart werden können.
Online-Seminar: 25.03.2025; 21.10.2025
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Nachdem das Sanktionsmoratorium mit Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 aufgehoben wurde, sind die Regeln bezüglich der Pflichtverletzungen in §31 ff SGB II wieder anzuwenden.
Während bei der Tatbestandsprüfung gilt was auch zu Sanktionszeiten galt, hat der Gesetzgeber insbesondere bei der Rechtsfolge Abstufungen vorgenommen, die vergleichsweise mildere Auswirkungen für die Leistungsbeziehenden als zuvor darstellen.
In diesem Kompaktseminar werden die aktuellen Leistungsminderungsregelungen mit den weiter gültigen Grundsätzen verknüpft und dargestellt.
Ebenso werden die aktuellen Entwicklungen zum Thema komplette Kürzung des Regelbedarfes bei wiederholter Pflichtverletzung aufgegriffen und rechtlich einsortiert.
Online-Seminar: 09.05.2025, 14.11.2025
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
„Es hört doch jeder nur, was er versteht“
Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: "...dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen." Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:
Feedback-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Beschwerden führen oder empfangen, Unstimmigkeiten im Team oder innerhalb der Hierarchie moderieren, Andere überzeugen usw.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte gleichermaßen und greift aktuelle Situationen aus dem berufliche Alltag auf.
Der Online-Seminarkurs findet an 2 Tagen statt:
Wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartag aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Modul 1:
Modul 2:
Die Teilnahme nur an Modul 1 (1. Tag) ist möglich: hier geht es zur Einzelbuchung von Modul 1
Seminarleitung: Cerstin Fröhlich
„Es hört doch jeder nur, was er versteht“
Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: "...dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen." Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:
Feedback-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Beschwerden führen oder empfangen, Unstimmigkeiten im Team oder innerhalb der Hierarchie moderieren, Andere überzeugen usw.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte gleichermaßen und greift aktuelle Situationen aus dem berufliche Alltag auf.
Online-Seminartermin: 07.08.2025, 21.10.2025
Modul 1:
Für die Teilnahme am gesamten Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 und 2 geht es hier zur Buchung des Kurses.
Seminarleitung: Cerstin Fröhlich
Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.
Online-Seminartermine: 27.03.2025, 06.11.2025
Seminarleitung: Maria Weber
Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen + Konferenz). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 24.02. - 20.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9.00 - 13.00 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9.00 - 13.00 Uhr
Konferenztermin: 21.03.2025
Seminarzeit: 10.00 - 12.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten Leistungen, dem Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminare):
verfügbar vom 22.09. - 14.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9.:00 Uhr – 12:00 Uhr
Konferenztermin: 15.10.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten Leistungen, dem Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminare):
verfügbar vom 24.02. - 18.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9.:00 Uhr – 12:00 Uhr
Konferenztermin: 19.03.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es u. a. eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, entsprechend wurde der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen werden ebenso wie der Umgang der Beteiligten miteinander auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus gerückt und eine neue Vertrauenskultur ermöglicht. Dennoch kommt es zu Leistungsminderungen im SGB II. Die Leistungsminderungsbescheide scheitern vor den Sozialgerichten häufig
schon an formellen Fehlern. Diese Formalien, der Tatbestand der wiederholten Pflichtverletzung und die Berechnung von Leistungsminderungen sind Schwerpunkte dieses Seminars. Ziel ist es Rechtssicherheit im Umgang mit den Leistungsminderungen zu erlangen und häufige „rechtliche Fallstricke“ umgehen zu lernen. Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen Kenntnisse über relevanten rechtlichen Grundlagen.
Online-Seminartermin: 17.02.2025, 15.09.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Die Regelungen in den §§ 28 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG). Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen haben. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets stellt eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern dar.
In diesem Seminar werden die einzelnen Leistungen erörtert und anhand von aktuellen Rechtsprechungen betrachtet. Eigene Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und besprochen werden. Das Seminar ist für Anfänger und Fortgeschrittene aus dem Bereich des Jobcenters geeignet und auch anderen Interessierten am Thema Bildungs- und Teilhabepaket zu empfehlen.
Online-Seminar: 9.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen
Ermächtigungsgrundlage.
Online-Seminar: 8.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Der Online-Seminarkurs findet an 3 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Die Budgets für Arbeit und Budgets für Ausbildung sind zwei Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben des SGB IX. Das Seminar gibt einen strukturellen Überblick über die allgemeinen Grundlagen und die Besonderheiten dieser beiden Budgets – einschließlich der neuen Änderung für das Budget für Ausbildung in 2022.
Insbesondere Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Akquise von ArbeitgeberInnen, Best-Practice Beispiele und die Einordnung der Integrationsfachdienste sind Bestandteil dieses praxisnahen Seminars.
Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch „neue“ Fachkräfte im Themenbereich der Eingliederungshilfe.
Seminartermine: 11.03.2025, 06.05.2025, 23.09.2025, 18.11.2025
Seminarleitung: Christian Pfauter
In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Online-Seminar: 10.04.2025; 23.09.2025
Seminarzeit: 9.00 - 14.30 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Wer in der Eingliederungshilfe tätig ist, kennt die Probleme: Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen und Unmut bei der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sei es, dass Anträge unbegründet weitergeleitet, Leistungen verweigert oder die Mitwirkung im Teilhabeplanverfahren verweigert oder verzögert wird. Von fachlich professioneller Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsberechtigten kann oft nicht die Rede sein. TeachConsult hat versucht, typische Fallgestaltungen, die Ausdruck einer „schwierigen Beziehung“ sind, auszuwerten und will in diesem Seminar Lösungen anbieten. Dabei geht es nicht um “KK-Bashing“, sondern auch um Wege zu besserem Miteinander zu finden. Gerne können Sie praktische Fälle in anonymisierter Form zur Seminargestaltung schicken an: webinar@teachconsult.de
Online-Seminartermin: 25.3.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)
Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)
Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)
Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 27.01.2025, 10.02.2025, 17.02.2025 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
Online-Seminartermin: 10.02.2025
Hier geht es zu
Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 bis 3
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.
Online-Seminartermin: 2.17.02.2025
Hier geht es zu
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Online-Seminar: 22.1.2025, 24.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen + Konferenz). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 19.05. - 18.06.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 und 2 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Konferenztermin: 19.06.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminartermin: verfügbar vom 24.02. - 16.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenztermin: 17.03.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere Termine:
Seminartermin: verfügbar vom 22.9. - 12.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenztermin: 13.10.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.
Online-Seminar: 14.2.2025, 22.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.
Online-Seminar: 18.03.2025; 07.10.2025
Seminarzeit: 9.00 - 12.00 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II. SGB IX oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen. Die Teilnehmer werden mit allen notwendigen Unterlagen in einem ausführlichen Skript ausgestattet. Über das Grundlagenseminar hinaus wird dringend der Besuch des Vertiefungsseminars empfohlen.
Hier geht es zum Vertiefungsseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge
2-tägiges Online-Seminar: 16. und 17.6.2025
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In Teil 2 des Seminars (Vertiefung) werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.
Hier geht es zum Grundlagenseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge
2-tägiges Online-Seminar: 23. und 24.6.2025
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Hilfsmittelversorgung im Behinderten- und Pflegerecht hat sich in den letzten Jahren zu einem unübersichtlichen und streitbefangenen Rechtsbereich entwickelt. Immer wieder kommt es zwischen einzelnen Leistungsträgern zu Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Weiterleitung von Anträgen und Kostenerstattungsverfahren. Eine fast unüberschaubare Rechtsprechung macht die Sache auch nicht wirklich leichter. TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Hilfsmittelrecht an, das für alle Mitarbeiter*innen in diesem Aufgabenbereich das notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben. TeachConsult hat für die Praxis wiederum einen der beliebten Prüfungsbögen entwickelt, mit dem Sie Schritt für Schritt rechtssicher durch das rechtliche „Minenfeld“ der Hilfsmittelversorgung geführt werden. Der Prüfungsbogen wird im Rahmen unserer Formularangebote ergänzend zu dem Seminar angeboten.
Das Seminar ist geeignet für Mitarbeiter*innen im der Eingliederungshilfe und im Pflegerecht, Betreuer*innen, bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen aber auch für andere am Thema Hilfsmittel Interessierte.
Seminartermine:
Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.
Seminar: verfügbar vom 24.02. – 19.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr - 11.15 Uhr
Konferenztermin: 20.03.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie bietet Menschen mit Behinderung mehr als eine Tagesstruktur; sie ist Ressource für den Selbstwert und die Selbstwirksamkeit. Die Teilnehmer*innen dieses Seminars erhalten Informationen über die Zusammenhänge der Teilhabe am Arbeitsleben im ganzheitlichen Kontext der Eingliederungshilfe. Es werden die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben vorgestellt. Darüber hinaus bietet das Seminar einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die WfbM, anderen Leistungsanbieter sowie die Budgets für Arbeit und Ausbildung.
Online-Seminartermin: 10.03.2025, 05.05.2025, 22.09.2025, 17.11.2025
Seminarleitung: Christian Pfauter
Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter*innen der Feststellungsträger Schwerbehinderung, Schwerbehindertenvertreter*innnen, Sozialdienste bei Kranken-, Reha- und EGH - Einrichtungen. Ausgehend von dem Behinderungsbegriff wird im Seminar der Ablauf des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens bei der Feststellung des GdB dargestellt. Die Merkzeichen werden im Einzelnen erörtert wie auch die Parkausweise und die Ausweis-VO. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele die Bildung des (Gesamt-)GdB veranschaulicht und unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG erläutert. Zu vielen weiteren Themen des Schwerbehindertenrecht wird die umfangreiche und ganz aktuelle Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte dargestellt.
Online-Seminar: 9.4.2025, 25.11.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen
soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.
Im Modul 2 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Leistungsrecht des SGB werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2
Seminartermin Modul 2: 8.4.2025, 2.12.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Die Beurteilung der Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, setzt gründliche Kenntnisse nationaler und europarechtlicher Vorschriften voraus. Im Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und mit praxisrelevanten ausländerrechtlichen Kenntnissen verknüpft.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 15:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
In Theorie und Praxis des ALG II nach dem SGB II hat sich das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ als eines der schwierigsten Themen herausgestellt. Dabei hat sich der Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen u. a. auf Grund von Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zu einem speziellen vielschichtigen Themenkomplex entwickelt; das gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Guthaben, wobei bei den Guthaben noch deren unterlassene / verspätete Mitteilung und die Rückabwicklung der dadurch entstandenen rechtswidrigen Leistungen hinzukommen. In dem Seminar werden die Auswirkungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die Grundsicherungsleistungen nach § 22 SGB II und der korrekte Umgang mit diesen Abrechnungen in der Praxis ausführlich besprochen. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit vielen Berechnungsbeispielen näher erläutert.
Online-Seminartermin: 7.4.2025, 11.11.2025
Seminarleitung: Lutz Wittler
Im deutlich an den Anforderungen der praktischen Arbeit ausgerichteten Seminar wird ein komprimierter Einstieg in das Leistungsrecht des SGB II vermittelt. Das Online-Seminar ist damit für Mitarbeiter*innen im Jobcenter geeingnet, die ihr Wissen auffrischen wollen oder Neues hinzulernen möchten. Ebenso ist dieses Seminar für beratend Tätige und Personen anderer Sozialleistungsbereiche, die mit der Schnittstellenproblematik zum SGB II beschäftigt sind.
Der Online-Seminarkurs findet an 3 Tagen statt.
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Daniela Knopf
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Dieses Seminar ist allen, die beratend, betreuend oder leistungsgewährend mit Ausländer*innen zusammen treffen, sehr zu empfehlen. Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse der nationalen und europarechtlichen Vorschriften vermittelt, die bei Leistungen für Ausländer*innen nach dem SGB XII eine Rolle spielen. Insoweit werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 15:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
TeachConsult bietet ein Kompaktseminar zum gesamten Pflegerecht an. Für alle Mitarbeiter*innen im Pflegerecht oder der Eingliederungs-hilfe vermittelt dieses Seminar die gesamte Palette des Grundlagenwissens zum Recht der Pflegeversicherung in SGB XI, der Hilfe zur Pflege im SGB XII und der Einbeziehung des Pflegerechts in die Eingliederungshilfe. Gerade durch die vielfältigen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zum Pflegerecht sind Kenntnisse in diesem Bereich für eine rechtssichere Umsetzung beider Rechtsbereiche zwingend erforderlich. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen): Sie können sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und 2: verfügbar vom 19.5. – 17.6.2025
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Konferenztermin: 18.6.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Soziale Teilhabe ist wahrhaftig das Herzstück der neuen Eingliederungshilfe. Sie ist die Teilhabegruppe mit der größten Bandbreite und sorgt dafür, dass die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich gelebt und umgesetzt wird. In dem Seminar werden im Detail alle zur Sozialen Teilhabe gehörenden Leistungsgruppen besprochen und anhand der Rechtsgrundlagen und praktischer Fälle anschaulich dargestellt. Vertiefte Kenntnisse der Sozialen Teilhabe gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und den Beratungstellen bei Behörden und freien Trägern einschließlich der EUTB. Das Seminar wurde neu aufgesetzt und wird wegen des Umfanges der Inhalte jetzt an zwei hintereinander folgenden Tagen durchgeführt.
2-tägiges Online-Seminar: 15. und 16.9.2025
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach §§ 113 ff SGB IX sind Mobilitätshilfen, insbesondere bei der Beschaffung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen ein wesentlicher Bestandteil der neuen Eingliederungshilfe. In dem Online-Seminar werden alle Bestimmungen zu behindertengeeigneten Beförderungsdiensten und der Kfz-Hilfe dargestellt. Dabei werden auch die Abweichungen zur Kfz-Hilfeverordnung nach § 114 SGB IX besprochen. Ein weiterer Aspekt des Online-Seminars befasst sich mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Mobilitätshilfe und möglichen Abweichungen durch die neue Gesetzgebung.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminartermin: verfügbar vom 17.02. – 16.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Konferenztermin: 17.03.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Weitere Termine:
Seminartermin: verfügbar vom 29.9. – 12.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Konferenztermin: 13.10.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der neue Behindertenbegriff der Eingliederungshilfe eröffnet vielfach Personen einen Zugang ins Teilhaberecht, die bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit Ansprüche nach dem SGB IX wie auch aus dem Pflegerecht nach SGB XI und SGB XII haben. Die Abgrenzung der Systeme ist bereits durch die Pflegerechtsreform schwieriger geworden, wird aber durch das BTHG und das Inkrafttreten der neuen Eingliederungshilfe nochmals verschärft. In dem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse des Pflegerechts vermittelt, die für das Zusammenspiel mit der Eingliederungshilfe unerlässlich sind. TeachConsult hat zur Abgrenzung der Systeme erstmals ein eigenes Prüfverfahren entwickelt, das in dem Seminar vorgestellt wird. Die Kenntnis der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gehört zum unabdingbaren Rüstzeug aller Mitarbeiter/innen der an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligten Stellen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminar: verfügbar vom 19.05. - 16.06.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Konferenztermin: 18.06.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminar: verfügbar vom 06.10. - 02.11.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Konferenztermin: 03.11.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Kinder und Jugendliche bilden eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen und bedürfen einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Sowohl bei der Feststellung der Teilhabeeinschränkungen und – bedarfe nach ICF/CY wie im Leistungsrecht gelten Besonderheiten gegenüber der Erwachsenenhilfe. Gleiches gilt im Vergütungsrecht wo Sonderregelungen gegenüber den Grundsätzen der neuen Eingliederungshilfe darin bestehen, dass weitgehend pauschale Vergütungen gezahlt werden. Schließlich sind bei Minderjährigen auch bei der Heranziehung zu Eigenbeiträgen und beim Einkommenseinsatz zu beachten. Das Seminar ist insbesondere auch für die Leistungsträger geeignet, die nach Landesrecht nur für Minderjährige sachlich zuständig sind.
Online-Seminar: 24.3.2025
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Beurteilung der Frage, ob ein/e ausländische/r Antragsteller*in Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, ist unter anderem mit der Erfüllung aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen verknüpft. In diesem Kompakt- Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen.
Online-Seminartermin: 27.3.2025
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.
Online-Seminar: 18.3.2025, 11.11.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag